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Netzkarte

Mitarbeiter bei einer Präsentation von Bauplänen

Unser Netz im Detail.

Nach § 40 Abs. 1 GasNZV sind wir zur Veröffentlichung einer Gasnetzkarte verpflichtet, auf der schematisch erkennbar ist, welche Bereiche in einem Gemeindegebiet an das örtliche Gasverteilernetz angeschlossen sind. Eine entsprechende Karte finden Sie nachfolgend:

Gasnetzkarte von MITNETZ GAS

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Karte MITNETZ GAS Regionalzentren PDF 2,9 MB