Zum Hauptinhalt springen

Messstellenbetreiber

ENV-V-MS0109_RZ_Gaszähler_Smartphone_2

Übernahme des Messstellenbetriebs im Verteilernetz

Sie möchten für Anschlussnutzer in unserem Verteilernetz den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung) inklusive Messung (Ablesung) durchführen?

Die Abwicklung des Messstellenbetriebs erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung zur Ausgestaltung der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) in jeweils geltender Fassung.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen MITNETZ GAS und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut des Vertrages hat die Bundesnetzagentur ebenfalls per Beschluss BK7-17-026 für alle Marktpartner vorgegeben. Der Mustervertrag der Bundesnetzagentur in jeweils geltender Fassung und die Ergänzungen (Anlagen 1-5) befinden sich in unserer Download-Liste.

Neu ab 01.10.2026 - Hinweis zur zukünftigen Vertragsregelung:

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 12.09.2025 (BK7-24-01-009) den bisherigen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas mit Wirkung zum 01.10.2026 aufgehoben.

Der neue standardisierte Messtellenbetreiberrahmenvertrag ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) und dort als Anlage 8 geregelt. Ab dem 01.10.2026 werden wir diesen Standardvertrag anwenden. Sie finden den neuen Vertrag ebenfalls in unserer Download-Liste. Der Abschluss des Vertrages erfolgt in Textform.

 

Hilfe & Kontakt

Hilfe & Kontakt

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte wählen Sie Ihr Anliegen.

Kontakt

schnell und einfach

STÖRUNGEN

Aktuelle Informationen

Downloads

Wichtige Dokumente