Messstellenbetreiber

Übernahme des Messstellenbetriebs im Verteilernetz
Sie möchten für Anschlussnutzer in unserem Verteilernetz den
Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung) inklusive
Messung (Ablesung) durchführen?
Die Abwicklung des Messstellenbetriebs erfolgt
nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung zur Ausgestaltung der
Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) in jeweils geltender
Fassung.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen MITNETZ GAS und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut des Vertrages hat die Bundesnetzagentur ebenfalls per Beschluss BK7-17-026 für alle Marktpartner vorgegeben. Der Mustervertrag der Bundesnetzagentur in jeweils geltender Fassung und die Ergänzungen (Anlagen 1-5) befinden sich in unserer Download-Liste.
Neu ab 01.10.2026 - Hinweis
zur zukünftigen Vertragsregelung:
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 12.09.2025 (BK7-24-01-009) den bisherigen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas mit Wirkung zum 01.10.2026 aufgehoben.
Der neue standardisierte Messtellenbetreiberrahmenvertrag ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) und dort als Anlage 8 geregelt. Ab dem 01.10.2026 werden wir diesen Standardvertrag anwenden. Sie finden den neuen Vertrag ebenfalls in unserer Download-Liste. Der Abschluss des Vertrages erfolgt in Textform.
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