Anschlussnutzung

Grundlage für die Gasentnahme aus dem Netz.
Netzanschluss und Anschlussnutzung
Voraussetzung für die Anschlussnutzung, die die Grundlage für Ihre Gasentnahme aus unserem Verteilernetz bildet, ist ein bestehender Netzanschluss. Die Nutzung eines Netzanschlusses zur Gasentnahme nennt man Anschlussnutzung. Im Rahmen der Anschlussnutzung werden die Rechte und Pflichten zur Gasentnahme an Ihrer Entnahmestelle (Zählpunkt) geregelt. Dies betrifft u. a. den Betrieb Ihrer Gasanlagen am Netzanschluss, die Messung und Zutrittsrechte.
Zustandekommen des Anschlussnutzungsverhältnisses
Für Kunden, die an das Niederdrucknetz angeschlossen sind und Ihren Netzanschluss ausschließlich zur Gasentnahme für den eigenen Verbrauch nutzen, kommt das Anschlussnutzungsverhältnis gemäß Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) durch die erstmalige Gasentnahme aus unserem Netz zu Stande. Kunden die, nicht in Niederdruck angeschlossen sind müssen die Nutzung Ihres Netzanschlusses zur Gasentnahme bei uns anmelden.
Ersatzversorgung und Übergangsversorgung
Falls die Gaslieferung an Ihre Lieferstelle von uns keinem Gaslieferanten zugeordnet werden kann, werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung bzw. Übergangsversorgung beliefert.
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