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Arbeiten an Gasanlagen

Zwei Mitarbeiter in einer Baugrube mit Rohrteilen, die gerade von einem Kran herabgelassen werden

Qualifikation für Arbeiten an Gasanlagen.

Entsprechend § 13 Abs. 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Arbeiten an Gasanlagen nur vom Gasnetzbetreiber sowie von Installationsunternehmen, die bei einem Netzbetreiber in ein Installateurverzeichnis Gas eingetragen sind, ausgeführt werden.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis von MITNETZ GAS ist gem. § 13 Abs. 2 der NDAV abhängig vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten. Die in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen dürfen Gasanlagen errichten, erweitern, ändern und instand halten.

Nachweis der Eintragung

Die ordnungsgemäße Eintragung in das Installateurverzeichnis wird durch einen Installateurausweis mit Lichtbild, Registriernummer und Gültigkeitsvermerk dokumentiert. Bei Fragen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis bei MITNETZ GAS stehen Ihnen unsere benannten Ansprechpartner gern zur Verfügung.