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Technische Mindestanforderungen

Errichtung und Betrieb von Anlagen.
MITNETZ GAS ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.
Errichtung und Betrieb von Anlagen
Errichtung und Betrieb von Anlagen
Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen am Netz der MITNETZ GAS zur Entnahme von Gas gelten:
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Technische Mindestanforderungen der MITNETZ GAS für den Anschluss an das Gasverteilernetz und dessen Nutzung (TMA) | 223,2 kB |
Einspeisung von Biogas
Einspeisung von Biogas
Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen am Netz der MITNETZ GAS zur Einspeisung von Biogas gilt:
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Richtlinie Technische Mindestanforderungen MITNETZ GAS | 95,8 kB |