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Belieferung von Gas-Kunden

Manometer an einer Anlage mit gelben Rohren zeigt knapp fünf Bar an

Belieferung Ihrer Gas-Kunden in unserem Verteilernetz.

Unser Netz wird Ihnen dafür diskriminierungsfrei auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages nach § 20 Abs. 1b EnWG, welcher die Modalitäten der Transportabwicklung regelt, zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag basiert auf den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur und der Kooperationsvereinbarung (KOV).

Lieferantenrahmenvertrag

Unser Netz wird Ihnen dafür diskriminierungsfrei auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages nach § 20 Abs. 1b EnWG, welcher die Modalitäten der Transportabwicklung regelt, zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag basiert auf den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur und der Kooperationsvereinbarung (KOV).

 

Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Zur Beauftragung der Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung), zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) und zur Stornierung von Aufträgen zur Unterbrechung der Anschlussnutzung nutzen Sie bitte unser Formular.

Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen

Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) vom 20.08.2007 (Az. BK7-06-067) oder einer diesen Beschluss ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur.