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Belieferung von Gas-Kunden

Manometer an einer Anlage mit gelben Rohren zeigt knapp fünf Bar an

Belieferung Ihrer Gas-Kunden in unserem Verteilernetz.

Unser Netz wird Ihnen dafür diskriminierungsfrei auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages nach § 20 Abs. 1b EnWG, welcher die Modalitäten der Transportabwicklung regelt, zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag basiert auf den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur und der Kooperationsvereinbarung (KOV).