Zum Hauptinhalt springen
Mitnetz GAS Logo

Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Biogas-Einspeisung

Kühe auf einer grünen Wiese vor einer Biogasanlage

Bedingungen und Hinweise.

Für den Netzanschluss von Biogasanlagen zur Einspeisung von Biogas in das örtliche Verteilernetz von MITNETZ GAS gelten neben unserer "Richtlinie Technischen Mindestanforderungen" gemäß § 19 Abs. 2 EnWG folgende Bedingungen:

1. Netzanschlussprüfung

Um einen sicheren Betrieb und die kontinuierliche Abnahme Ihres erzeugten Biogases in unser Netz sicherstellen zu können, führen wir zunächst eine Netzanschlussprüfung ihrer geplanten Anlage gemäß § 33 (4) – (6) GasNZV durch. Dazu benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

 

  • Formular „Auftrag zur Netzanschlussprüfung einer Biogaserzeugungs- und -aufbereitungsanlage“
  • Formular „Datenblatt zum Netzanschluss einer Biogaserzeugungs- und -aufbereitungsanlage“
  • Übersichtsplan (ca. M 1:10.000) und Lageplan (ca. M 1: 500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Anlage(n) einschl. der Grundstücksgrenzen

Für diese Prüfung erhebt MITNETZ GAS eine Gebühr in Höhe von 1.800,- € zuzüglich der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Umsatzsteuer. Im Sinne einer zügigen Abwicklung der Prüfung wird dem Auftraggeber, abweichend zu § 33 (5) Satz 1 GasNZV, die vollständige Prüfgebühr erst nach Ausreichung des Prüfergebnisses durch MITNETZ GAS in Rechnung gestellt.

2. Netzanschlussvertrag Biogas

Die standardisierten Bedingungen für den Netzanschluss ergeben sich aus dem Netzanschlussvertrag Biogas:

3. Netzauslastung

Eine Übersichtskarte mit dem vorhandenen Leitungssystem der MITNETZ GAS steht Ihnen als Download zur Verfügung. Grundsätzlich ermöglichen diese Leitungen den Anschluss zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt der detaillierten Prüfung der Netzverfügbarkeit für den jeweiligen Biogasnetzanschluss, welche im Rahmen der Bearbeitung Ihres Netzanschlussbegehrens erfolgt.