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Biogas-Einspeisung

Kühe auf einer grünen Wiese vor einer Biogasanlage

Bedingungen und Hinweise.

Bitte beachten Sie:

Die gesetzlichen Vorgaben zum Anschluss und zur Anschlussnutzung von Biogaserzeugungs- und -Aufbereitungsanlagen wurden bisher im Wesentlichen durch die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) bestimmt. Die GasNZV ist mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten. Die GasNEV wird zum 31.12.2027 ebenfalls außer Kraft treten.

Damit entfallen nach derzeit gültiger Rechtslage für neue Vorhaben grundsätzlich die in den §§ 32 bis 36 GasNZV geregelten Privilegierungen, insbesondere zur Kostentragung für die Herstellung und zum Betrieb des Netzanschlusses ab dem 1.1.2027. Mit dem Außerkrafttreten der GasNEV entfallen zudem, u. a. die Regelungen zur Netzentgeltbefreiung und zur Zahlung vermiedener Netzentgelte in den §§ 19, 20 a GasNEV.

Für Projekte, bei denen bis zum 31.12.2026 sowohl das Netzanschlussbegehren gestellt als auch die Vorschusszahlung zur Anschlussprüfung (25 % der Prüfgebühr) eingegangen ist, werden abweichend davon nach derzeitigem Stand die Regelungen des § 33 GasNZV weitestgehend fortgelten.

Inwieweit sich diese Bedingungen jedoch kurz- oder mittelfristig ändern werden, ist derzeit ungewiss. Deshalb empfehlen wir dringend, die derzeit unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Änderungsgeschehen aktuell zu verfolgen und in Ihre Planungen einzubeziehen.

Für den Netzanschluss von Biogasanlagen zur Einspeisung von Biogas in das örtliche Verteilernetz von MITNETZ GAS gelten derzeit neben unserer "Richtlinie Technischen Mindestanforderungen" gemäß § 19 Abs. 2 EnWG folgende Bedingungen:

1. Netzanschlussprüfung

Um einen sicheren Betrieb und die kontinuierliche Abnahme Ihres erzeugten Biogases in unser Netz sicherstellen zu können, führen wir zunächst eine Netzanschlussprüfung ihrer geplanten Anlage gemäß § 33 (4) – (6) GasNZV durch. Dazu benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

 

  • Formular „Auftrag zur Netzanschlussprüfung einer Biogaserzeugungs- und -aufbereitungsanlage“
  • Formular „Datenblatt zum Netzanschluss einer Biogaserzeugungs- und -aufbereitungsanlage“
  • Übersichtsplan (ca. M 1:10.000) und Lageplan (ca. M 1: 500) mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Anlage(n) einschl. der Grundstücksgrenzen

Für diese Prüfung erhebt MITNETZ GAS eine Gebühr in Höhe von 1.800,- € zuzüglich der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Umsatzsteuer. Im Sinne einer zügigen Abwicklung der Prüfung wird dem Auftraggeber, abweichend zu § 33 (5) Satz 1 GasNZV, die vollständige Prüfgebühr erst nach Ausreichung des Prüfergebnisses durch MITNETZ GAS in Rechnung gestellt.

2. Netzanschlussvertrag Biogas

Die standardisierten Bedingungen für den Netzanschluss ergeben sich aus dem Netzanschlussvertrag Biogas:

3. Netzauslastung

Eine Übersichtskarte mit dem vorhandenen Leitungssystem der MITNETZ GAS steht Ihnen als Download zur Verfügung. Grundsätzlich ermöglichen diese Leitungen den Anschluss zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt der detaillierten Prüfung der Netzverfügbarkeit für den jeweiligen Biogasnetzanschluss, welche im Rahmen der Bearbeitung Ihres Netzanschlussbegehrens erfolgt.

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