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Gasbeschaffenheit - Brennwertermittlung

Drei blaue Gasflammen auf einem silbernen Gasherd - Nahaufnahme

Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes „HS,n“

MITNETZ GAS stellt ihr Netz zur Verteilung von Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie H-Gas zur Verfügung. Der auf Basis der Werte aus 2024 ermittelte Referenzbrennwert beträgt 11,428 kWh/m3.

Verfahren zur Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes

In Abhängigkeit von der Netzfahrweise findet eine Ein- oder Mehrseiteneinspeisung in das Gasnetz statt. Durch Veränderung der Netzfahrweise kann ein Wechsel des Verfahrens statt-finden. Die Ermittlung der Abrechnungsbrennwerte erfolgt bei Einseiteneinspeisung nach den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes G 685, Abschnitt 6.3.1. Bei Mehrseiteneinspeisung er-folgt die Ermittlung gemäß den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes G 685, Abschnitt 6.3.2 mittels Gasbeschaffenheitsverfolgungssystem oder Mittelwertverfahren.

Die Anwendung des Gasbeschaffenheitsverfolgungssystems ist durch die zuständigen Eichaufsichtsbehörden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen genehmigt. 

In unseren FAQ finden Sie weitere Antworten und Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Thema Gasbeschaffenheitsverfolgungssystem.

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FAQ Gasbeschaffenheitsverfolgungssystem PDF 16,2 kB
Abrechnungsbrennwert

Gemäß § 23c Abs. 6 EnWG ist die MITNETZ GAS als Verteilnetzbetreiber verpflichtet, monatlich die Abrechnungsbrennwerte aller Ein- und Ausspeisepunkte bereitzustellen. Für die Ausspeisestellen veröffentlichen wir nachfolgend eine Zuordnungstabelle, anhand derer Sie für jede Marktlokation entnehmen können, in welchem Brennwertbezirk sich diese befindet.

Ab dem 18.06.2024 haben sich die Bezeichnungen der Brennwertbezirke aufgrund einer Systemumstellung geändert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir bis auf Weiteres zwei Zuordnungstabellen für die entsprechenden Zeiträume.

Abrechnungsbrennwerte je Brennwertbezirk

Nachfolgend finden Sie die monatlichen Abrechnungsbrennwerte je Brennwertbezirk. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass für Abrechnungszeiträume von mehr als einem Monat mengengewichtete Brennwerte nach dem DVGW-Arbeitsblatt G685 gebildet werden müssen. Die mengengewichteten Brennwerte hängen maßgeblich von dem Abrechnungszeitraum und den in diesem Zeitraum geflossenen Einspeisemengen ab und lassen sich nicht unmittelbar aus den Monatsbrennwerten entnehmen.