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Gasbeschaffenheit - Brennwertermittlung

Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes „HS,n“
MITNETZ GAS stellt ihr Netz zur Verteilung von Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie H-Gas zur Verfügung. Der auf Basis der Werte aus 2017 ermittelte Referenzbrennwert beträgt 11,259 kWh/m3.
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Verfahren zur Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes
In Abhängigkeit von der Netzfahrweise findet eine Ein- oder Mehrseiteneinspeisung in das Gasnetz statt. Durch Veränderung der Netzfahrweise kann ein Wechsel des Verfahrens statt-finden. Die Ermittlung der Abrechnungsbrennwerte erfolgt bei Einseiteneinspeisung nach den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes G 685, Abschnitt 6.3.1. Bei Mehrseiteneinspeisung er-folgt die Ermittlung gemäß den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes G 685, Abschnitt 6.3.2 mittels Gasbeschaffenheitsverfolgungssystem oder Mittelwertverfahren.
Die Anwendung des Gasbeschaffenheitsverfolgungssystems ist durch die zuständigen Eichaufsichtsbehörden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen genehmigt.
In unseren FAQ finden Sie weitere Antworten und Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Thema Gasbeschaffenheitsverfolgungssystem.
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Vorschau Beschreibung Format Größe FAQ Gasbeschaffenheitsverfolgungssystem PDF 16,2 kB
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Abrechnungsbrennwert
Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GasNZV ist die MITNETZ GAS als Verteilnetzbetreiber verpflichtet, monatlich die Abrechnungsbrennwerte aller Ein- und Ausspeisepunkte bereitzustellen. Für die Ausspeisestellen veröffentlichen wir nachfolgend eine Zuordnungstabelle, anhand derer Sie für jede Marktlokation entnehmen können, in welchem Brennwertbezirk sich diese befindet.
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Vorschau Beschreibung Format Größe Zuordnung Marktlokation zu Brennwertbezirk XLSX 7,2 MB
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Abrechnungsbrennwerte je Brennwertbezirk
Nachfolgend finden Sie die monatlichen Abrechnungsbrennwerte je Brennwertbezirk. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass für Abrechnungszeiträume von mehr als einem Monat mengengewichtete Brennwerte nach dem DVGW-Arbeitsblatt G685 gebildet werden müssen. Die mengengewichteten Brennwerte hängen maßgeblich von dem Abrechnungszeitraum und den in diesem Zeitraum geflossenen Einspeisemengen ab und lassen sich nicht unmittelbar aus den Monatsbrennwerten entnehmen.
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