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Ihr Wegweiser zum Gasnetzanschluss bei Zählerausbau

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Sie möchten Ihren Gasanschluss vorübergehend nicht mehr nutzen und deshalb den Zähler ausbauen lassen?
Den Antrag dafür stellt Ihr Installationsunternehmen.

1. Vertragsinstallateur wählen

Laut gesetzlicher Vorgaben dürfen an Gasanlagen nur Fachleute arbeiten, die im Installateurverzeichnis des Gasnetzbetreibers eingetragen sind. Diese Bestimmung dient der Sicherheit und garantiert eine fachgerechte Ausführung. Bitte suchen Sie sich deshalb zunächst einen Gasinstallateur, der die technischen Belange mit Ihnen abstimmt. Hier finden Sie qualifizierte Gasinstallateure in Ihrer Nähe.

2. Beantragung Zählerausbau

Der von Ihnen gewählte eingetragene Gasinstallateur beantragt den Zählerausbau in Ihrem Auftrag über das mein.Auftragsportal.

3.  Ausbau Zähler

Nachdem Ihr Gasinstallateur den Zählerausbau bei uns ordnungsgemäß gemeldet hat, wird dieser durch uns veranlasst. Dazu stimmt dann unser Mitarbeiter bzw. eine von uns beauftragte Firma einen Termin mit Ihnen ab.

Die Kosten für einen Zählerausbau können Sie unserer Preisliste zu den Ergänzenden Bedingungen der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) entnehmen.

Selbstverständlich informieren wir Ihren Gaslieferanten über den Ausbau und den abschließenden Zählerstand, damit dieser Ihre Schlussabrechnung zeitnah erstellen kann.

Bitte beachten Sie:

Ihr Netzanschluss bleibt weiterhin bestehen, so dass Sie jederzeit erneut einen Zähler einbauen und durch eine Fachfirma Ihre Gasanlage wieder in Betrieb nehmen lassen können. Melden Sie sich in diesem Fall einfach bei Ihrem Gasinstallateur. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein späterer erneuter Zählereinbau mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und vor dem erneuten Einbau eine Überprüfung der gesamten Anlage gegebenenfalls notwendig wird.

Sofern der Netzanschluss dauerhaft nicht mehr benötigt wird, ist es wirtschaftlich effizienter und technisch sicherer, den Netzanschluss zu demontieren. Dazu wenden Sie sich bzw. Ihr Vermieter (Anschlussnehmer) an Ihren Gasinstallateur, der die Demontage des Netzanschlusses bei uns über das Antragsportal (mHA) anmeldet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Ihr Wegweiser zum Gasnetzanschluss bei Demontage

Sie interessieren sich für die rechtlichen Rahmenbedingungen?
Hier geht’s zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und den Ergänzenden Bedingungen zur NDAV.

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