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Wiederverkäuferbescheinigung

Hände einer Frau mit Siegelstempel über einer Urkunde

Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft.

Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.

Nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 b i. V. m. Abs. 5 UStG wird das RC-Verfahren für Gaslieferungen angewendet, die über das Erdgasnetz durch einen im Inland ansässigen Unternehmer an einen anderen inländischen Unternehmer, der selbst derartige Leistungen erbringt, erfolgen.

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der MITNETZ GAS steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:

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Wiederverkäuferbescheinigung der MITNETZ GAS PDF 91,4 kB